08-09-2012, 08:08 AM | #1 |
Resident of Silent Hill
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Legales E-Book-Portal scheitert an Autoren-Starrsinn
Einfach mal den Artikel lesen:
http://winfuture.de/news,71348.html Dann in die Tischkante beissen ob solcher Ignoranz, Gier, Unvermögen ... |
08-09-2012, 05:03 PM | #2 |
Harmless idiot
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Ist das noch Ignoranz (würde ja bedeuten das sie nicht wissen wovon sie reden) oder schon schiere unfassbare verbohrte Dummheit.
Manchmal ist es schon schade das sich Bücher nicht von alleine schreiben, und Menschen die auf der einen Seite eine unglaubliche Fantasie und Kreativität zeigen auf der anderen Seite nicht weiter als bis vor die eigene Füsse gucken können |
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08-10-2012, 03:02 AM | #3 |
Wizard
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Nett in diesem Zusammenhang ist übrigens diese Liste von Idioten, die sich bar jeden Wissens nicht entblöden konnten, LendInk rechtliche Schritte anzudrohen, und die daher darauf vertrauen dürfen, nie in ihrem Leben auch nur einen müden Cent von mir zu bekommen.
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08-10-2012, 03:52 AM | #4 |
Linux User
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Da läuft das Internet mal wieder mit sich selbst davon.
Seitens Händler/Autoren wurde wohl davon ausgegangen, daß hier ausgewählte Freunde, z.B. Leute die sich RL kennen, gegenseitig Bücher leihen (wie bei Papierbüchern auch). Und nicht daß daraus so ein großes organisiertes Netzwerk wird. Ab einer bestimmten Netzwerkgröße ist irgendwann (fast) jedes Buch zur Leihe verfügbar und damit das System witzlos geworden, d.h. man könnte die Bücher gleich direkt zur Leihe anbieten ohne erst umständlich jemanden finden zu müssen der es verleiht. Da werden aber die Händler wohl nicht mitmachen, die ja immerhin auch was verkaufen wollen. In dem Moment in dem das Verleihsystem zu einem Verkaufsrückgang führt, wenn es also zu effizient wird, wird es wohl wieder abgeschafft oder so beschnitten daß es kaum noch sinnvoll nutzbar ist. Legal also ja, aber ob daraus auf lange Sicht was positives für die Leser rauskommt, halte ich für eher fraglich. |
08-10-2012, 06:46 AM | #5 |
Wizard
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Wie das bei B&N ist, weiß ich nicht, aber bei Amazon gilt folgendes:
1. Jeder, der ein verleihbares e-Book hat, kann dieses genau 1 (in Worten: ein) Mal für 14 Tage verleihen. Nicht einmal an jede Zielperson, einmal pro Buch. (Es sei denn, er drückt jemand anderem seinen Kindle in die Hand.) Diese Beschränkung allein dürfte dafür sorgen, dass das Schreckensszenario "Verkaufsrückgang" faktisch ausgeschlossen ist. 2. Ob ein Buch verleihbar ist, bestimmt der Verlag bzw. Autor: a) Wer statt der 35% die 70% Auszahlungsrate haben will, macht sein Buch damit verleihbar. b) Wer sein Buch im KDP Select Programm haben will, macht es verleihbar. c) Andernfalls muss das Buch explizit als verleihbar gekennzeichnet werden. 3. Wenn ein Buch DRM-frei ist, ist es effektiv "verleihbar", indem die Datei weitergegeben wird. Das hat aber nichts mit dem offiziellen Leihmechanismus von Amazon zu tun und liegt ebenfalls im Ermessen des Autors bzw. Verlags. 4) Alle anderen Bücher sind nicht verleihbar. Was o.g. merkbefreite Idioten "übersehen" haben, weil sie sich gar nicht erst die Mühe gemacht haben, die Faktenlage zu überprüfen, ist, 1. dass LendInk ausschließlich auf die Funktionalität von Amazon und B&N zurückgreift und sonst nur ein Vermittler ist, 2. dass Bücher, die derzeit nicht verleihbar sind, trotzdem bei LendInk auftauchten, aber dann nur mit einem Kauf-Link, weil eine Leihe eben gar nicht möglich ist (siehe 1.), 3. dass für alle außer absolute Bestseller-Autoren mehr Sichtbarkeit faktisch immer besser ist als das Risiko von Verkaufsrückgang aufgrund von Ausleihe oder Piraterie. Das gilt sogar noch für Autoren, die von ihrer Schreiberei gut leben können (siehe auch Baen Books), was nur die allerwenigsten von sich behaupten können. Kurz: Der Dienst war legal. Er war auch mit 99.999%iger Wahrscheinlichkeit positiv für Leser, Verlage und Autoren. Die Indie-Autoren(!), die LendInk bzw. ihren Webhoster zur Aufgabe gezwungen haben, haben sich und allen anderen Autoren beileibe mehr geschadet als genutzt. |
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08-11-2012, 05:13 PM | #6 |
Resident of Silent Hill
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Die Herren und Damen Autoren sollten sich langsam mal entscheiden, was das E-Book ist!
Ist es ein richtiges Buch, dann kann der Kunde es auch verleihen, verkaufen, verschenken und es wird mit 7% versteuert. Ist es eine Nutzungslizenz, dann kann der Kunde es nicht verleihen, nicht verkaufen, nicht verschenken und es wird mit 19% versteuert. Was nicht geht meine Damen und Herren Rosinenpicker ist, dass es eine Nutzungslizenz ist, die dann aber bitteschön mit 7% versteuert wird. |
08-13-2012, 03:07 AM | #7 |
Wizard
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Wieso? Das ist doch nach aktuell praktizierter Lage eigentlich klar: kaufst Du ein DRM-infiziertes E-Book, erwirbst Du lediglich eine ggf. auch widerrufbare Nutzungslizenz: Du bezahlst 19% Märchensteuer und kannst das Erworbene in der Regel nicht verleihen, verkaufen oder verschenken.
Der Geck an dem LendInk-Debakel ist doch gerade, dass die Lizenz eine einmalige 14-tägige Verleihe explizit zuließ und sich die Herren und Damen Autoren aufgrund ihres von jeglichem Wissen unbefleckten Geisteszustandes trotzdem zu einem Lynchmob zusammenrotteten und den Hoster von LendInk so lange mit ungerechtfertigten (aber von der derzeitigen Rechtslage absolut begünstigten) Beschwerden überhäuften, bis dieser entnervt das Handtuch warf. |
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