04-14-2009, 08:45 AM | #16 | |
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Dafür habe ich Online ein eBook (Glashaus) und einen Bildband in Papier bestellt. Die 5 € sind sofort verrechnet worden, obwohl der Bildband laut Thalia mind. 3 Wochen Lieferzeit hat. Das eBook konnte ich natürlich gleich laden. Ging alles problemlos und ich habe, trotz Buchpreisbindung, statt 23 nur 18 € bezahlt. Finde ich gut. |
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04-15-2009, 09:48 AM | #17 |
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Ich glaube es geht eher darum, dass Thalia einem einen Gutschein ausstellt, diesen aber nur in Verbindung mit dem Mindestbestellwert von 20 Euronen gültig machen will.
Heißt für mich, man bekommt schlechte Ware und durch diese Gutscheine werden die Kunden trotzdem an den Verkauf gebunden und müssen wohl oder übel weitere Produkte (evtl wieder mangelbehaftet) bei Thalia erstehen um den Warenwert des zuvor reklamierten Produktes "erstattet" zu bekommen... |
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04-15-2009, 12:42 PM | #18 |
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Wobei ich sagen muss, Reklamationen klappen bei Libri viel unkomplizierter und schneller als bei Thalia. Ich kaufe nur noch bei Libri von Thalia's Kundendienst habe ich die Nase voll.
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04-15-2009, 03:32 PM | #19 |
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Ich würde das aber auch ruhig an Thalia schreiben. Damit sie auch deutlich merken, dass ihnen durch mangelnden Service tatsächlich Kunden verloren gehen.
Dabei kannst du noch auf diesen Thread hinweisen, damit die entsprechenden Bearbeiter merken, dass das hier nicht unbemerkt bleibt, was an Service noch verbessert werden kann. |
04-15-2009, 05:22 PM | #20 |
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Diese Mühe mache ich mir nicht. Wer seine Mitarbeiter nicht richtig schult, nicht auf Kunden eingeht, nicht kundenorientiert ist, Fehler nicht eingestehen kann etc. etc., wird meiner Meinung nach irgendwann merken, dass seine Zahlen nicht stimmen.
Wir haben selber ein Geschäft und sind sehr kunden- und service orientiert. Heut zu Tage kannst du dir Arroganz und Unfreundlichkeit nicht leisten. Der Kunden kann das gleich Produkt bei zig Händlern kaufen, die Möglichkeiten sind so zu sagen grenzenlos. Man muss sich durch Service, Kundendienst etc. auszeichnen und von der Masse abheben, dann kommen die Kunden auch gerne zu einem und haben das Gefühl gut aufgehoben zu sein. |
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04-15-2009, 06:59 PM | #21 |
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mos, da gebe ich dir auch vollkommen Recht. Ich muss mich als kleiner eBook Verlag ja auch von den "Großen" abheben. Und das schaffe ich vor allem dadurch, dass ich so gut wie möglich auf meine Kunden zugehe.
So gesehen müsste die Serviceabteilung von thalia.de ja auch nur einen Blick hier reinwerfen ... |
04-16-2009, 06:05 AM | #22 | |||
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04-16-2009, 07:11 AM | #23 |
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Wobei man leider sagen muss, dass Thalia an sich für den Inhalt der verkauften Ware nix kann. Genauso wenig wie ein Elektrogroßhändler für die buggy firmware in einem LCD-TV oder ähnliches.
Mehr, als den Verlag informieren, dass deren Entscheidung nicht dem Anspruch der Kunden entspricht, können die nicht tun. Sie werden den Teufel tun und einzelne Verlage aus ihrem Programm nehmen. Das ist genauso, wie große Discounter niemals etwas gegen die Falschparker in Parkverbotszonen direkt vor den Ein- und Ausgängen etwas unternehmen werden, obwohl die allen schlichtweg im Weg stehen. Leider. |
04-16-2009, 07:19 AM | #24 |
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Das mag sein, aber der Elektrogroßhandel nimmt mangelhafte Ware zurück!
Ich habe das Buch ja bei Thalia und nicht bei Ullstein gekauft! |
04-16-2009, 07:45 AM | #25 |
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Tja, ob ein Mangel vorliegt, kann/wird/muss irgendwann ein Eingreifen einer Verbraucherzentrale entscheiden. Hier müssen die Kunden nach und nach verstärkt darauf einwirken.
Die Bewerbung mit Titelbildern, die so in den Dateien nicht angezeigt werden, ist für mich schon fragwürdig. Ein unsauberer Satz und ein fehlendes bzw. schlechtes Inhaltsverzeichnis sprechen zwar nicht für eine sorgsame Bearbeitung, werden aber wohl schwer als "Mängel" zu deklarieren sein. Der Text also solcher "funktioniert" ja. Die Datei lässt sich auch öffnen. Der Reader stürzt beim Lesen nicht ab. Mein Tipp (wie auch an anderer Stelle): Schreibt an die Verlage. Macht ihnen bewusst, dass das Thema öffentlich diskutiert wird. Oder schreibt selbst einen kleinen Artikel z.B. für Webnews.de. Dafür haben wir ja auch den TÜV-Thread, um einzelne eBooks mal ganz deutlich mit Stärken und Schwächen vorzustellen. Hier wird der Titel und der Verlag namentlich benannt. Ein nüchterner, begründeter und belegbarer Verriss tut jedem Unternehmen weh. Last edited by K-Thom; 04-16-2009 at 07:49 AM. |
04-16-2009, 07:59 AM | #26 |
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@Marc-list: ja, diese Standardmail habe ich damals auch von denen bekommen. Daraufhin folgte noch zig Mails hin und her, bis man mir schließlich den Betrag erstattet hat.
Ein Buch hat einen Cover und eine Inhaltsangabe, egal ob als eBook oder als pBook. Es wird rechtlich als pBook behandelt, also muss es auch die gleichen Bestandteile haben, dies ist zumindest meine Meinung. Sollte es kein Cover haben, darf die Vorschau nicht mit einem Coverbild dargestellt werden, dies ist irreführend. Des weiteren muss meiner Meinung nach der Buchhändler darauf hin weisen, dass es keinen Cover oder Inhaltsangabe hat. Was ist denn das für ein Standard, wenn ihn jeder anders auslegt? Man sollte eigentlich mal die reißerischen Medien darauf aufmerksam machen. Dann wird sich vermutlich schneller was bewegen, als wenn eine Bericht z.B. auf Arte erscheinen würde. Mal an RTL oder so schreiben, die sollen sich doch mal dem Thema annehmen. Oft setzten die Verlage ja das eBook nicht selber um. Zumindest lese ich immer so auf den ersten paar Seiten, dass die eBook Umsetzung von dem und dem gemacht wurde. Wenn soll man denn noch alles anschreiben? Jeder schiebt dann die Schuld auf den anderen, ist ja fast wie beim Kölner U-Bahnbau. |
04-16-2009, 08:18 AM | #27 |
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Das ist richtig, dass viele Verlage die eBooks durch Dienstleister erstellen lassen. Und vielleicht nicht einmal wissen, in welchem Zustand die eBook-Fassung auf den Markt kommt.
Noch ein Grund mehr, die Verlage direkt darauf hinzuweisen, dass hier Dritte eine Arbeit leisten, die in dieser Form eigentlich nicht im Interesse der betroffenen Verlage sein kann. Ein Verlag, der ein ernsthaftes Engagement in Richtung eBooks hat, wird diese Kritik ernt nehmen und dementsprechend handeln. Ich würde auch ruhig nachfragen, ob die Beschwerden z.B. an thalia.de überhaupt an den Verlag weitergereicht wurden. |
04-16-2009, 08:22 AM | #28 | |
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04-16-2009, 08:35 AM | #29 |
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Hab mal eine Mail an Frontal21, Markt und Akte 09 geschickt, vielleicht kommt ja etwas Schwung in die ganze Sache und man bekommt endlich dass, wofür man bezahlt oder es wird geklärt, was ein eBook zu beinhalten hat.
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04-16-2009, 09:00 AM | #30 |
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Noch ist es ein Nischenmarkt. Da werden sich die "großen" Maganzine kaum drum kümmern. Genauso wenig, wie die Lösung der Frage: "Ein eBook ist ein Buch. Darum die Buchpreisbindung. Aber warum die volle Mehrwertsteuer, die für pBooks nicht gilt? Die volle Mehrwertsteuer, weil ein eBook kein Buch ist. Aber warum gilt dann die Buchpreisbindung?"
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