01-03-2024, 01:09 PM | #1756 | |||
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Erstmal gutes Neues.
Ist es nicht so, dass der Text des Titels gemeinfrei ist (jedenfalls sollte das für den überwiegenden Teil der Sammlung auf Mobileread zutreffen)? Dann dürfte den Text auch jeder, egal aus welcher Quelle kopiert, kostenlos weitergeben oder auch verkaufen (abgesehen vom Leistungsschutzrecht, das wird hier von dir und anderen nicht in Anspruch genommen, oder?). Der Text in der Datei ist doch von "Benrath"/Rausch kopiert, oder nicht? Layout, Cover, Beschreibungstexte, die sind dann von dir. Für die gilt standardmäßig wenn nicht anders angegeben: "alle Rechte vorbehalten". Da hat Mobileread schon lange das Problem, nicht sauber und genau geklärt/gekennzeichnet zu haben, wie es sich mit den Rechten für die bereitgestellten Dateien verhält. Steht ausdrücklich drunter: Quote:
Quote:
An sich wird für die Datei gelten, dass es sich um ein abgeleitetes oder kombiniertes Werk handelt, daran hättest dann du die Rechte, solange niemand deine Anteile entfernt und wieder auf den gemeinfreien (sofern zutreffend) Rausch-Text zurückgelangt. Das beißt sich dann aber mit der Public-Domain-Angabe des Urheberrechtshinweises im Thread, außer wie gesagt, man geht davon aus, dass auch restriktiv lizenzierte Werke in der Sammlung enthalten sind und aufgenommen werden (was nicht eindeutig gekennzeichnet ist), und die "distribution" ist nicht für alle überallhin egal zu welchen Konditionen gestattet, sondern nur an Mobilread gewährt worden (nicht übertragbar). Es ist gut vorstellbar, dass sich ein unbedarfter Seiten-Besucher die Threads anschaut, die Urheberrechtsvermerke liest, und daraus schließt, dass sich die bereitgestellten Werke sämtlich und insgesamt in der Gemeinfreiheit befinden. Mobileread, die Dateien, die Buchmacher differenzieren oftmals nicht genauer. Den Beschreibungstext im Thread, OK, da ist das unwahrscheinlicher, sollte man eher darauf kommen, dass hier nur Mobileread ein nicht-übertragbares Recht zur Veröffentlichung eingeräumt wäre, allerdings hängt die Datei als Anhang im Post und der Urheberrechtsvermerk steht im gleichen Post drin. Von einem Unternehmen sollte man aber erwarten können, dass die diese Sachen vorher genau prüft/untersucht, wo der Umgang mit Werken, Rechten und Lizenzen zu deren Tagesgeschäft gehört. Update: Also gut, ins "Impressum" hast du folgendes reingeschrieben: Quote:
Ob diese Formatierungen überhaupt Schöpfungshöhe erreichen und urheberrechtlich schützbar sind, müsste im Einzelfall betrachtet werden. Reine technische Umformatierung, Fehlerkorrektur, usw. werden urheberrechtlich nicht schützbar sein. Daher bliebe neben der Cover-Gestaltung (sofern nicht generisch) und dem Schriftsatz-Layout/-Design noch das Leistungsschutzsrecht - ob Mobileread für die deutschen Titel bzw. nach deutschem Recht überhaupt klar ist, dass Leistungsschutzrecht beansprucht wird (wohl aber nicht gegen Mobileread eingefordert), wird wohl eher nicht zutreffen, der Copyright-Hinweis im Thread ist dafür natürlich auch nicht ausreichend/hilfreich. Worauf sich die zu schützende Leistung bezieht, ist unklar - nicht auf das Scannen, Abtippen, Korrekturlesen des Rausch-Textes, oder? Ist der vom Project Gutenberg, Distributed Proofreaders, oder woher? Oder geht es um die Leistung/Arbeit bei der Erstellung des Covers, Anwendung der Formatierung, usw.? Das generelle Problem, weshalb das immer wieder ein Thema ist und solche Dinge passieren, ist einfach, dass da Public Domain dransteht und drangeschrieben ist (was ja auch auf die Basis-Texte, die hier kopiert wurden und weiterverbreitet werden, zutrifft), gleichzeitig aber diverse Rechte von manchen Buchmachern gern vorbehalten werden. Und das auch nicht wirklich gut gekennzeichnet ist (sowohl vonseiten Mobileread als auch durch die Buchmacher). Wenn Seiten-Besucher, Leser, usw. da nicht genau Bescheid wissen und genau draufschauen, kommt es immer mal wieder zu genau diesen Situationen und Verwirrungen. Auch noch folgender Hinweis: Der Urheberrechts-Hinweis sagt ausdrücklich, dass, wenn das Werk im Land des Nutzers urheberrechtlich geschützt ist (also nicht gemeinfrei), dass man es nichtmal herunterladen darf/soll! Das kann ja dann auch nicht der Sinn sein, solche Werke überhaupt erst hochzuladen, obwohl klar ist, dass nichtmal das Herunterladen erlaubt wird. Also, ich denke mal, diese Klausel dürfte unwirksam sein (und ist nur ein Versuch der Foren-Betreiber, sich ungenehmigt/illegal hochgeladene Werke/Anteile zu schützen, damit die nicht eine unberechtigte Weiterverbreitung aktiv und wissentlich gutheißen/fördern, wie das ja bei user-generated-content, Störer-Haftung, vs. Provider-Privileg usw. ein klassisches Thema ist), und wo der Upload durch den Rechte-Inhaber selbst erfolgt, wird man wohl von einer impliziten Genehmigung ausgehen dürfen. Wenn sich viele/alle Buchmacher (die gleichen oder willkürlich) Rechte vorbehalten, ihren Anteil in den Dateien nicht in die Gemeinfreiheit entlassen und auch keine Lizenz einräumen, braucht die Gemeinfreiheit eigentlich nichtmal erwähnt werden, überdies ist Copyfraud leider auch nicht illegal. Die Hinweise auf die Gemeinfreiheit sind eher irreführend, wenn für viele Dateien gilt, dass sie eben gerade/ausdrücklich *nicht* in der Gemeinfreiheit sein sollen. Was man da praktischerweise tun kann in so einer Situation: erster Schritt wäre, neobooks freundlich darum bitten, das Angebot von 1,99 Euro auf gratis zu stellen oder alternativ die deine Dateien aus dem Sortiment und den Distributions-Kanälen zu entfernen unter Verweis, dass du Rechte daran hälst und bestimmte Nutzungen nicht gestattet hast. Es wird ja nicht so sein, dass dir da ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, da du selbst die Dateien schließlich kostenlos verbreitest (außer, du verkaufst die noch woanders). Deine Absicht ist ja nicht, Einnahmen zu erzielen, im Sinne eines potentiellen Schadens bist du durch die Aktivitäten von neobooks folglich auch nicht wirtschaftlich geschädigt worden. Von daher wird's eben in erster Linie um die Unterlassung gehen. Rückerstattung des vermeintlichen "Kaufpreises" an die "Kunden". Potentiell einklagen wenn die freundliche Bitte/Aufforderung nicht fruchtet, oder wie? Last edited by skreutzer; 01-03-2024 at 04:54 PM. |
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01-05-2024, 11:27 AM | #1757 |
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Verletzung von Urheberrechten
Zunächst danke für die Hinweise.
Der Punkt in deinen Ausführungen, an den ich bisher nicht gedacht hatte, ist: daß jemand den Hinweis auf die Gemeinfreiheit des angebotenen Werkes auch auf den dazugehörigen Hinweistext beziehen könnte – der in diesem Fall, wie bei allen anderen von mir bereitgestellten eBooks, von mir stammt, und an dem ich natürlich die Urheberrechte besitze. Dein Ratschlag, mich an den Verlag zu wenden und das Entfernen meiner Buchbeschreibung zu verlangen, ist vernünftig; aber das hatte ich ja bereits getan. Wirtschaftlicher Schaden ist mir, wie du richtig anmerkst, nicht entstanden, und auf einen Rechtsstreit werde ich es angesichts der Geringfügigkeit der Sache nicht ankommen lassen. Mich ärgert nur die Dreistigkeit, mit der hier jemand versucht, aus einer Frucht meiner Arbeit Kapital zu schlagen. Das dürfte bei einem Gedichtband eines so gut wie vergessenen Dichters allerdings auch im günstigsten Fall nicht viel sein. |
01-06-2024, 05:12 AM | #1758 | |
Wizard
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Ich würde dies noch erweitern wollen: Es gibt ebenfalls keine Hinweise von wo das Werk kopiert wurde. Nicht nur, dass man anderer Leute Arbeit klaut, man verschweigt auch die Quellen vorsätzlich um sich damit auf dessen Kosten zu bereichern. Mir ist bei solchen Dingen eine Aussage eines Richters hängen geblieben: "Dummheit schützt vor Strafe nicht - auch keine vorgetäuschte Dummheit". Leider kommen solche Menschen immer wieder damit durch, weil sich kein Kläger findet. Manchmal aber auch nicht. Ich finde es immer wieder irritierend, dass solche Menschen dann in Schutz genommen werden, dies mit verdrehen der Beweislast geschieht und dann unterstellt wird, dass nicht klar ist, was an dem Werk gemeinfrei ist und was nicht. Wenn man ein Werk kopiert und in Umlauf bringt, ist derjenige, der das macht im vollem Umfang verantwortlich und kein anderer. Dieser hat auch jedes Dokument zu prüfen und und im Zweifel selbst zu recherchieren ob das, was er macht mit den Gesetzen konform läuft oder nicht - und dies insbesondere, weil die Quelle des Textes nicht nur einer nationalen Rechtsprechung unterliegen. Leider ist es so, wie es ist. Dagegen vorzugehen kostet so viel Geld, dass es in keinem Verhältnis zum ideellen Wert steht. Quintessenz: Treten wir also denen in den Hintern, die sich die Arbeit machen, solche Werke zu erhalten und zum Dank stempeln wir ihn gleich noch als Mittäter oder "selbst schuld" Sünder ab... Nun ja, es bestätigt immer wieder in meiner Entscheidung, um solche Vertriebe und deren Geschäftsideen einen großen Bogen zu machen. Das einzig positive an diesem Fall ist, dass man nicht nur einen Namen hat, sondern auch das zugehörige Beispiel wenn im Bekanntenkreis wieder einmal über solche Vorfälle gesprochen wird. |
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06-01-2024, 11:34 AM | #1759 | |
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Meine Einleitung ist halt so individuell, dass ich sie auf den ersten Blick wiedererkenne. Ich hab mir erlaubt, eine Bewertung abzugeben, die zum einen die falsche Angabe rügt, die Textsammlung sei vollständig und zum anderen darauf hinweist, dass es das Buch hier kostenlos gibt. Mal sehen, ob was passiert. |
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06-03-2024, 05:27 PM | #1760 |
Grand Sorcerer
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Ich habe zufällig herausgefunden, dass man einen EPUB-Standardalgorithmus für die Obfuskation von Schriftdateien auch für die Obfuskation von Textdateien verwenden kann und habe das mit dem Buch "Kapitän Sharky" getestet, das mmat1 hochgeladen hat.
Wenn man meine Variante in Sigil öffnet, wird bei allen HTML-Dateien am Anfang "Datenmüll" angezeigt. In ADE und anderen 100% kompatiblen Apps und Lesegeräten werden die Dateien aber korrekt angezeigt. Spoiler:
Aber wenigstens können die "Epub-Aasgeier" obfuskierte Dateien nicht einfach entpacken und die Dateien woanders hinzufügen. |
06-04-2024, 05:08 PM | #1761 |
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Und wozu soll das gut sein? Project Gutenberg (das offene von Hart, nicht das der Firma Hille & Partner) bzw. Distributed Proofreaders, Wikisource, o.ä. stellt erst einen guten, sauberen Text her, und als "Buchmacher" würde man stattdessen Datenmüll wieder reinmachen? Wenn eine dieser Seiten so eine obfuskierte Datei übernimmt und ein Leser die dann in "kompatiblen" Geräten öffnet, macht das auch keinen Unterschied, oder? Ist schließlich die gleiche Datei? Außer vielleicht, jemand entpackt das EPUB und lädt die HTMLs als Webseiten irgendwo hoch, vielleicht auch automatisch ohne die Obfuskation zu bemerken (vorausgesetzt, das Tooling stolpert nicht schon drüber, normalerweise doch eher schon würde ich mal annehmen), spätestens ein Seiten-Besucher oder Leser meldet das dann irgendwann? Oder gut, nimmt man die Datei, macht die Obfuskation rückgängig, und verteilt dann die deobfuskierte Datei weiter, weil das ist dann logischerweise die bessere Version? Oder sonst, hier elektronische Texte aufbereiten und hochladen, für dann – Nutzer von ADE :-) lol
Last edited by skreutzer; 06-04-2024 at 05:12 PM. |
06-04-2024, 06:12 PM | #1762 |
Grand Sorcerer
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Wenn man Obfuskation als "technische Schutzmaßnahme" definiert, könnten sich diejenigen, die kostenlos bereitgestellte obfuskierte Ebooks nach Deobfuskation kommerziell verwerten, gemäß § 108b UrhG strafbar machen. Insofern könnte Obfuskation abschreckend wirken.
Es ist im übrigen relativ unwahrscheinlich, dass die von Dir bei MR hochgeladenen Bücher kommerziell weiter verwertet werden. Bei den von wilfriedk und mmat1 hochgeladenen Büchern sieht es da schon ganz anders aus. |
07-04-2024, 09:53 AM | #1763 | |
1►2pa®a¤d’♫ce
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... jetzt geht so etwas nicht mehr ...
doubleshuffle hat hier in einem anderen Anhang schon die richtigen Worte gefunden zu einem gewissen eBook-Flutungsproblem (für das es, wie für vieles im digitalen Bereich keine ›Rückhaltebecken‹ gibt), er schrieb - sinngemäß: hier dürfe natürlich jeder machen, was er wolle.
Nun ist es ja so, dass das, was jemand will, nicht unbedingt das ist, was tatsächlich gebraucht wird. Wer wird aber in besagter Flut jedesmal prüfen wollen, ob diese Notwendigkeit tatsächlich besteht? In einem Fall, bei dem ich selbst ›ursprünglich‹ Hand angelegt hatte (Contessas "Sämtliche Erzählungen"), habe ich mir die Sache einmal angeschaut und bin zu dem Schluss gekommen, dass der betreffende neue Upload deutlich weniger Informationen enthält als die seinerzeit von Hokuskopus hochgeladene Datei und in der dargebotenen Form eigentlich überflüssig ist. Dies erhielt Zustimmung von anderen MR-Mitgliedern. Darauf erfolgte diese Antwort: Quote:
Allerdings muss man hinzufügen, dass wir einen solchen Ton in Bezug auf eBooks anderer MR-Mitglieder hier noch nicht vernahmen, einschließlich der Apostrophierung von Einwänden anderer als "Blödsinn". Aber da gibt es ja zweifellos Parallelen zur gesamtgesellschaftlichen Entwicklung. Besonders interessant ist die Beckmesserei im Hinblick auf das Inhaltsverzeichnis: es wird als "unordentlich und völlig überflüssig für moderne E-reader" bezeichnet. Beides wird (und ist) nicht begründet, und den Vorwurf "unordentlich" wird jeder, der das Verzeichnis am eReader benutzt, auch nur als nicht begründbar zurückweisen. Dass html-Inhaltsverzeichnisse grundsätzlich für moderne eReader "überflüssig" sein sollen, scheint auch der gängigen Praxis zu widersprechen; man braucht sich ja nur die Meisterwerke von "pynch" anzuschauen, um zu erkennen, wie hilfreich sie sind. -- Den Kritikpunkt "Ausserdem ist es wegen dieser 'Verzierungen' auch noch mehr als 400 Kb grösser." (sic!) kann man angesichts der Speicherausstattung "moderner eReader" vollends vernachlässigen. Was bei der "Modernisierung" herauskommt, wenn dem Produkt der Sinn für das Wesen des Textes fehlt, trat mir vor Augen, als ich in den sog. "Gesammelten Werken" von Dauthendey auf "Die geflügelte Erde" stieß; diesen Text hatte ich einst (und ich darf sagen: in liebevoller Mühe) entziffert und als einzelnes eBook in MR eingestellt. - Ich werde jetzt hier nicht denselben Ton anschlagen, wie er Contessas "Erzählungen" gegenüber erklang, sondern sage nur: wer ein wenig von Lyrik versteht, wird sofort sehen, dass die neuere Textdarbietung die Erfordernisse der Textgattung gar nicht kennt. Die Einlassungen in jenem "Contessa"-Thread endeten ja mit dem Satz: "Ich werde Euch alle nicht mehr belästigen mit meiner amateurhaften Arbeit." Dieses Versprechen wurde freilich nicht eingehalten, und nur deshalb ist auch auf all das nochmals einzugehen; aber man konnte dann noch eine weitere interessante Entdeckung machen: Neu eingestellt wurde nämlich eine Version von "Dostojewski, Fjodor - Die Brüder Karamasow" in der bekannten Übersetzung von Hermann Röhl. Ein Klick hätte genügt, um an anderer Stelle die Information zu erhalten: "... wird wegen zu großer Fehlerhaftigkeit der Vorlage nicht erneut hochgeladen ..." Das war nämlich 2018 das Ergebnis einer gründlichen Überprüfung, die ergeben hatte, dass der Text der Vorlage (von GB) erst vollständig korrekturgelesen werden müsste. doubleshuffle sagte: "aber war nicht einmal der Sinn der Sache, hier auf MR eBooks überdurchschnittlicher Designqualität einzustellen?" Man sollte ergänzen: überhaupt von überdurchschnittlicher Qualität. Wenn dann also erwiesen ist, dass die Textqualität unterdurchschnittlich ist, wozu dann ein "modernisiertes" eBook mit genau dem Text noch einmal hochladen? Was wir auf der Ebene des eBooks erleben, ist natürlich nur die Spitze des Eisbergs, die mit dem Wesen des Digitalen zu tun hat: dieses fordert die Beliebigkeit geradezu heraus - Doktortitel müssen zurückgegeben werden, weil paste© noch keinen Nachweis wissenschaftlicher Qualifikation erbringt, und in anderen Bereichen tut sich - mit nur scheinbar geringfügigeren Auswirkungen - ähnliches. Es ist ein unbewältigtes kulturelles Problem, und das eBook ist mitsamt seinem Ansehen innnerhalb der Kulturwelt ein Teil davon. Einstweilen werde ich jedenfalls gerne weitere "altmodische" und "datierte"* eBooks in diesem Forum hinterlassen. Und wenn ich mir die Downloadziffer bei Hokuspokus' Contessa-eBook anschaue: 1369x, dann empfinde ich - fortgesetzt - ein absolut reueloses Vergnügen, an diesem Produkt mitgewirkt zu haben. ------------------- * was immer das heißen möge: sind in der digitalen Welt die Worte mittlerweile doch bald genauso beliebig wie alles andere! - Lehnübersetzung aus dem Englischen? dated=überholt? Last edited by brucewelch; 07-14-2024 at 09:56 AM. |
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