Neues zum VG-Wort-Urteil: Der C.-H.-Beck.-Verlag zieht vor’s Bundesverfassungsgericht (mehr beim
Börsenblatt).
Und immerhin ist dem Verlag aufgefallen, dass man, wenn man beim höchsten deutschen Gericht vorstellig wird und dort nicht ausgelacht werden möchte, auch ein Argument haben sollte (bislang beschränkten sich die Plädoyers ja auf »das haben wir aber immer so gemacht, menno«): Sie behaupten, dass das Urheberrechtsgesetz ohne Kompensation in das eigentumsrechtlich geschützte Verlagsrecht eingreife.
Hängen dann demnächst »Kopieren ist Diebstahl«-Plakate an Bibliotheken?